Begriffserklärung:

Vermögensverzehr

Bruchteil des Betrags, um den das anrechenbare Vermögen die Freigrenze übersteigt. Dieser Vermögensverzehr wird zu den Einnahmen gezählt. Es handelt sich also um eine Art Eigenleistung vom vorhandenen Vermögen, die der betreffenden Person zugemutet werden kann, selber an den Lebensunterhalt beizutragen.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen

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