Begriffserklärung:

Anrechenbare Einnahmen

Grundsätzlich sind zwar alle Einnahmen anrechenbar. Trotzdem gibt es Ausnahmen (z.B. so genannte Leistungen mit ausgesprochenem Fürsorgecharakter, Freiwillige Unterstützung innerhalb der Familie usw.) Alle Einnahmen sind obligatorisch anzugeben.

Es ist Sache der Durchführungsstelle zu prüfen, ob allenfalls Einnahmen nicht anrechenbar sind.


Weitere Begriffe

Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen

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