Gesetzesänderungen
1.1.2013
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2011
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
- Die Vermögensfreigrenzen wurden erhöht
1.1.2009
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2008
- Höhe der EL nach 'oben' ab 1. Januar 2008 nicht mehr begrenzt
- Anpassung des Liegenschaftenfreibetrages auf neu 112'500 Franken
- Gesetzliche Anpassungen infolge NFA-Einführung
1.1.2007
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2006
Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2005
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Die Pauschalen für die regionalen Krankenpflegeversicherungen wurden erhöht
1.1.2004
- Einführung der regionalen Durchschnittsprämie (3 verschiedene Prämienregionen)
- Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften auf 150'000 erhöht
1.1.2003
- Die AHV/IV-Renten und Hilflosenentschädigungen wurden um rund 2.4% der Teuerung angepasst
- Der allgemeine Lebensbedarf wurde um rund 2.5% erhöht
- Die Durchschnittsprämien der Krankenkasse wurden erhöht
1.1.2002
- Die Beträge für die kantonale Durchschnittsprämie der Krankenkasse wurden erhöht
1.1.2001
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
- Das Maximum für persönliche Ausgaben bei heimbewohnenden Personen wurde auf 500 pro Monat erhöht
- Die Maxima für den Mietzinsabzug wurden erhöht
1.1.2000
- Die Krankenkassenprämie wurde in Form einer Pauschale wieder in die Berechnung aufgenommen
1.1.1999
- Die AHV/IV Renten und Hilflosenentschädigungen wurden der Teuerung angepasst
- Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wurden der Teuerung angepasst
1.3.1998
- Für betagte Personen in einem Heim wurde der Vermögensverzehr auf 1/5 erhöht
1.1.1998
- Einführung der 3. ELG-Revision mit einheitlicher Berechnungsweise (Total Ausgaben pro Jahr abzüglich Total Einnahmen pro Jahr = Anspruch auf Ergänzungsleistungen pro Jahr)