Allgemeines
Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistung (EL) entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Formel:
Jahrestotal anerkannter Ausgaben abzüglich Jahrestotal anrechenbarer Einnahmen = Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen
Höhe der Leistungen
Entsprechend dem Grundsatz wird der Ausgabenüberschuss gedeckt. Die Leistungen sind ab 1. Januar 2008 nicht mehr nach oben begrenzt.
Berechnungsarten
Es wird zwischen zu Hause lebenden Personen und BewohnerInnen in Heimen unterschieden. Wo liegen die Unterschiede?
Zu Hause lebende Personen
Massgebende Einnahmen | Anerkannte Ausgaben |
---|---|
Vermögensertrag | Allgemeiner Lebensbedarf |
evtl. Vermögensverzehr | Pauschale für die Krankenkassenprämie |
AHV/IV-Rente | Mietzins |
evtl. andere Renten | evtl. AHV-Beiträge, sowie familienrechtliche Unterhaltsbeiträge |
evtl. weitere Einnahmen |
In Heimen lebende Personen
Massgebende Einnahmen | Anerkannte Ausgaben |
---|---|
Vermögensertrag | Heimtaxe evtl. mit Pflegezuschlag |
evtl. Vermögensverzehr | Pauschale für die Krankenkassenprämie |
AHV/IV-Rente | Betrag für persönliche Auslagen |
evtl. andere Renten | evtl. AHV-Beiträge, sowie familienrechtliche Unterhaltsbeiträge |
evtl. andere Einnahmen |
Allgemeiner Lebensbedarf
Person | Betrag |
Alleinstehende | 19 450 |
Ehepaare | 29 175 |
1. und 2. Kind | je 10 170 |
3. und 4. Kind | je 6 780 |
jedes weitere Kind | je 3 390 |