Begriffserklärung:
Vermögensverzicht
Wenn eine Person auf Vermögenswerte verzichtet (Erbvorbezug, Schenkung, Verkauf zu einem Vorzugspreis usw.), so hat dies auf die Zusatzleistungsberechnung einen Einfluss. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie viele Jahre die Übertragung der Vermögenswerte zurück liegt. Wird ein Verzicht festgestellt, so muss das Vermögen angerechnet werden, wie wenn es noch vorhanden wäre. Allerdings wird eine gewisse Amortisation zugestanden
Weitere Begriffe
Allgemeiner Lebensbedarf | Anerkannte Ausgaben | Anrechenbare Einnahmen | Beihilfe | Entäussertes Vermögen | Ergänzungsleistungen | Freibetrag auf selbstbewohnter Liegenschaft | Gemeindezulagen | Gewinnungskosten | Heimtaxe | Hilfsmittel | Hypothetisches Einkommen | Individuelle Prämienverbilligung (IPV) | Karenzfrist | Krankenkassenprämie | Krankheits- und Behinderungskosten | Leistungen der Krankenkasse | Mietzins | Mindesteinkommen | Persönliche Auslagen | Privilegiertes Einkommen | Regionale Durchschnittsprämie | Vermögensertrag | Vermögensfreigrenze | Vermögensverzehr | Vermögensverzicht | Zusatzleistungen