Begriffserklärung:

Hypothetisches Einkommen

Wenn eine bezugsberechtigte Person oder deren Ehepartner noch ganz oder teilweise arbeitsfähig ist, muss ein zumutbares, das heisst theoretisch erzielbares (=hypothetisches) Einkommen angerechnet werden. Dieses ist bei teilinvaliden Personen mit eigenem Rentenanspruch abhängig vom IV-Grad, bei nichtinvaliden Personen abhängig vom Alter, Sprachkenntnissen, Berufsausbildung, bisherige Tätigkeiten, Dauer einer allfälligen Erwerbslosigkeit sowie Familienpflichten.


Weitere Begriffe

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