Was sind Zusatzleistungen
In diesem Bereich erfahren Sie das Wichtigste über die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Ergänzungsleistungen und deren Berechnung. Zudem können Sie anhand von Berechnungsbeispielen die praktische Anwendung der Berechnungsweise sehen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfsleistungen, die gezielt für jene Bezügerinnen und Bezüger von AHV und IV-Leistungen eingesetzt werden, die mit ihren Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken können. Die Höhe der monatlichen Leistung wird individuell (das heisst, auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten) ermittelt. Ziel dieser Leistungen ist es, den AHV/IV-Rentner/innen ein festgesetztes Mindesteinkommen zu garantieren.
Im Kanton Zürich werden die Zusatzleistungen von den Gemeinden, in der Stadt Zürich
vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV ausgerichtet. Einige Gemeinden haben die Durchführung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich übertragen. Sie setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:
- Ergänzungsleistungen (Bund)
- Beihilfen (Kanton)
- Kantonale Zuschüsse
Verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich richten zusätzlich noch Gemeindezuschüsse aus.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
Zu den Ergänzungsleistungen besteht ein eigenes Gesetzeswerk:
- Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG)
- Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELV)
- Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (WEL)
Die gesetzlichen Bestimmungen über die kantonalen Beihilfen befinden sich im
- ZLG (Gesetz über die Zusatzleistungen zur AHV/IV) sowie in der
- ZLV (Zusatzleistungsverordnung vom 5. März 2008)
- Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (WEL)
Welche Leistungsarten gibt es?
Die Zusatzleistungen bestehen aus den folgenden zwei Leistungsarten:
- Der jährlichen Ergänzungsleistung (inkl. allfällige Beihilfen und Gemeindezuschüsse), welche monatlich ausbezahlt werden
- Aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten