Schweigepflicht

  • Schweigepflicht

    Eckdaten

    AHV-RentnerIn
    IV-RentnerIn
    Heim/Wohnung

    Frage vom

    10.05.2010

    Kurzer Sachverhalt

    Gesuchsteller wurde aufgefordert, Stellungnahme zu unserer provisorischen Berechnung zu nehmen. Nun meldet sich seine Schwägerin und verlangt Auskunft über die Herkunft unserer Dokumente in denen sie erwähnt wird (keine Vollmacht vorhanden).

    Konkrete Frage

    Darf ich ihr gemäss BG über Datenschutz Art. 8 Auskunft geben über die Dokumente/Daten die Ihren Namen beinhalten?

    Antwort

    Die EL-Durchführungsstellen unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 31 Abs. 1 lit. c ELG und dürfen deshalb nur an bevollmächtigte Personen Auskunft geben. Ausnahmen von der Schweigepflicht sind im Kreisschreiben über die Schweigepflicht und die Datenbekanntgabe in der AHV/IV/EO/EL/FL geregelt.