Schweigepflicht
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Schweigepflicht
Eckdaten
AHV-RentnerIn
IV-RentnerIn
Heim/WohnungFrage vom
10.05.2010
Kurzer Sachverhalt
Gesuchsteller wurde aufgefordert, Stellungnahme zu unserer provisorischen Berechnung zu nehmen. Nun meldet sich seine Schwägerin und verlangt Auskunft über die Herkunft unserer Dokumente in denen sie erwähnt wird (keine Vollmacht vorhanden).
Konkrete Frage
Darf ich ihr gemäss BG über Datenschutz Art. 8 Auskunft geben über die Dokumente/Daten die Ihren Namen beinhalten?
Antwort
Die EL-Durchführungsstellen unterliegen der Schweigepflicht nach Art. 31 Abs. 1 lit. c ELG und dürfen deshalb nur an bevollmächtigte Personen Auskunft geben. Ausnahmen von der Schweigepflicht sind im Kreisschreiben über die Schweigepflicht und die Datenbekanntgabe in der AHV/IV/EO/EL/FL geregelt.