Persönliche Ausgaben
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Höhe der persönliche Auslagen
Eckdaten
AHV-Alter
HeimFrage vom
10.11.2014
Kurzer Sachverhalt
Ehepaar in 2 verschiedenen Pflegeheimen (Ehemann: Pflegestufe BESA 7 mit Betreuungszuschlag / Ehefrau: Pflegestufe BESA 8 ohne Betreuungszuschlag)
Konkrete Frage
Gibt es eine kantonale Empfehlung, wie der Pauschalbetrag für die persönlichen Auslagen im Heim je nach Pflegestufe verbindlich festgelegt bzw. abgestuft werden kann?
Antwort
Der Betrag für persönliche Auslagen wird nach den persönlichen Bedürfnissen der anspruchsberechtigten Person bemessen und beträgt mindestens einen Drittel des Höchstbetrages nach § 11 Abs. 2 ZLG (§2 ZLV). Weitere gesetzliche Grundlagen gibt es nicht für die Bemessung der persönlichen Auslagen. Es gibt keine verbindliche Abstufung basierend auf der Pflegestufe.