Nebenkostenpauschalen

  • Wohnnebenkosten

    Eckdaten

    Frage vom

    10.09.2015

    Kurzer Sachverhalt

    Wir haben von einem Bezüger eine Mitteilung betreffend den Akonto Nebenkosten erhalten. Darin wird bestätigt, dass auf Wunsch des Mieters die Akontozahlung um CHF 75.00 erhöht wurde (siehe Anhang). Dies wurde vom Mieter so gewünscht, da sich die NK-Schlussabrechnung jeweils über CHF 900.00 beläuft.

    Konkrete Frage

    Dürfen wir die freiwilligen Akonto-Zahlungen von CHF 75.00/Mt. im Mietzins berücksichtigen? Es handelt sich um einen 3 Personen-Haushalt und wird somit rechnungswirksam.

    Antwort

    Wenn die in Rechnung gestellten monatlichen Akontozahlungen bis anhin immer zu tief waren, so dass regelmässig hohe Nachzahlungen zu leisten waren, kann der Mieter eine Erhöhung beantragen. Diese sollten so angesetzt sein, dass daraus keine Rückzahlungen generiert werden.
    Vor allem bei langjährigen Mietverhältnissen kommt es oftmals vor, dass die NK-Pauschale über Jahre nicht angepasst wurde.