Diverses

  • Zusatzkosten für Kind im Spital

    Eckdaten

    Frage vom

    10.06.2016

    Kurzer Sachverhalt

    Rentnerin ist im Spital hospitalisiert. Sie hat ihr jähriges Kind dabei. Das Spital verlangt für den Aufenthalt des Kindes Fr. 50.00 für Betreuung und Essen. Für den Aufenthalt der Mutter kommt die Krankenkasse auf. Für das Kind wurde die Übernahme abgelehnt.

    Konkrete Frage

    Können diese Fr. 50.00 über ZL vergütet werden?

    Antwort

    Es wird aufgrund Ihrer Angaben davon ausgegangen, dass die Versicherte nicht dauernd oder längere Zeit im Spital lebt, sondern es sich bei ihr im Sinne des Ergänzungsleistungsrechts um eine zu Hause lebende Person handelt.

    Im Rahmen von Ergänzungs- und Zusatzleistungen können nur gesetzlich vorgesehene Ausgaben übernommen werden. Der angesprochene Betrag entspricht keiner der in Art. 10 ELG erwähnten Ausgaben. Weiter handelt es sich dabei auch um keine der in Art. 14 Abs. 1 ELG abschliessend aufgezählten zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten.

    Meines Erachtens können die Fr. 50.-- für Betreuung und Essen des Kindes daher nicht über die Zusatzleistungen vergütet werden.

  • Kosten für Treuhanddienst

    Eckdaten

    Frage vom

    10.04.2016

    Kurzer Sachverhalt

    Eine verbeiständete Person bezieht Zusatzleistungen. Ein Treuhanddienst kümmert sich um die Finanzen und Administration.

    Konkrete Frage

    Können Fallführungsgebühren und Betriebskosten des Treuhanddienstes über die Zusatzleistungen vergütet werden?

    Antwort

    Bezüglich der Fallführungsgebühren und Betriebskosten des Treuhanddienstes handelt es sich nicht um Kosten, die über die Zusatzleistungen vergüten werden können.

  • Auslagen für Beschäftigung

    Eckdaten

    Frage vom

    10.11.2014

    Kurzer Sachverhalt

    Die versicherte Person möchte im Verein time4u, im Atelier, arbeiten. Der Verein stellt für diese Beschäftigung Rechnung und fragt an, ob wir Beiträge über die Zusatzleistungen übernehmen.

    Konkrete Frage

    Anfrage vom Verein ob Beiträge für die Beschäftigung im Atelier über die Zusatzleistungen übernommen werden gemäss Artikel 14 ZLV (Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesheimen, Beschäftigungsstätten und ähnlichen Tagesstrukturen). Eine Voraussetzung zur Übernahme gemäss § ZLV ist, dass die Tagesstruktur von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger betrieben wird. Es ist nicht klar, ob es sich um einen solchen Träger handelt.
    Angaben Verein: time4you Winterthur
    http://www.time4u.ch/

    Wenn die Voraussetzungen gemäss § ZLV erfüllt sind, können die Kosten übernommen werden

    Antwort

    Das ist richtig, wenn die Voraussetzungen gemäss §14 ZLV erfüllt sind, können die Kosten übernommen werden. Das time4u ist auf der Liste der steuerbefreiten Institutionen gestützt auf § 171a Steuergesetz aufgeführt. Es zählt zu den Institutionen, die ausschliesslich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen und auf der kantonalen Liste mit (a) gekennzeichnet sind.
    D.h. §14 Abs. 1 lit.c ZLV ist erfüllt. Die anderen Voraussetzungen gemäss §14 Abs. 1 lit. a und c ZLV müssten noch überprüft werden.

  • Wohnungsreinigung - Übernahme

    Eckdaten

    Frage vom

    10.02.2014

    Kurzer Sachverhalt

    Rentnerin mit ärztl. Verodnung für hauswirtschaftliche Leistungen wegen gesundheitlichen Problemen hat die Wohnung wechseln müssen. Für die Schlussreinigung für die 2-Zi-Wohnung entstanden Kosten von total Fr. 972.10! Die Wohnung sei in einem schlechten Zustand gewesen, daher spezielle Reinigung notwendig.

    Konkrete Frage

    Fallen diese Kosten unter Hilfe und Betreuung im Haushalt (max. Fr. 4'800.00) oder muss die Rentnerin die Endreinigungskosten beim Wohnungswechsel selbst tragen?

    Antwort

    Die Kosten für die Schlussreinigung einer Wohnung gehören nicht in die Kategorie der Hilfe im Haushalt und können deshalb nicht über die ZL vergütet werden.