Diverses
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Zusatzkosten für Kind im Spital
Eckdaten
Frage vom
10.06.2016
Kurzer Sachverhalt
Rentnerin ist im Spital hospitalisiert. Sie hat ihr jähriges Kind dabei. Das Spital verlangt für den Aufenthalt des Kindes Fr. 50.00 für Betreuung und Essen. Für den Aufenthalt der Mutter kommt die Krankenkasse auf. Für das Kind wurde die Übernahme abgelehnt.
Konkrete Frage
Können diese Fr. 50.00 über ZL vergütet werden?
Antwort
Es wird aufgrund Ihrer Angaben davon ausgegangen, dass die Versicherte nicht dauernd oder längere Zeit im Spital lebt, sondern es sich bei ihr im Sinne des Ergänzungsleistungsrechts um eine zu Hause lebende Person handelt.
Im Rahmen von Ergänzungs- und Zusatzleistungen können nur gesetzlich vorgesehene Ausgaben übernommen werden. Der angesprochene Betrag entspricht keiner der in Art. 10 ELG erwähnten Ausgaben. Weiter handelt es sich dabei auch um keine der in Art. 14 Abs. 1 ELG abschliessend aufgezählten zu vergütenden Krankheits- und Behinderungskosten.
Meines Erachtens können die Fr. 50.-- für Betreuung und Essen des Kindes daher nicht über die Zusatzleistungen vergütet werden. -
Kosten für Treuhanddienst
Eckdaten
Frage vom
10.04.2016
Kurzer Sachverhalt
Eine verbeiständete Person bezieht Zusatzleistungen. Ein Treuhanddienst kümmert sich um die Finanzen und Administration.
Konkrete Frage
Können Fallführungsgebühren und Betriebskosten des Treuhanddienstes über die Zusatzleistungen vergütet werden?
Antwort
Bezüglich der Fallführungsgebühren und Betriebskosten des Treuhanddienstes handelt es sich nicht um Kosten, die über die Zusatzleistungen vergüten werden können.
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Auslagen für Beschäftigung
Eckdaten
Frage vom
10.11.2014
Kurzer Sachverhalt
Die versicherte Person möchte im Verein time4u, im Atelier, arbeiten. Der Verein stellt für diese Beschäftigung Rechnung und fragt an, ob wir Beiträge über die Zusatzleistungen übernehmen.
Konkrete Frage
Anfrage vom Verein ob Beiträge für die Beschäftigung im Atelier über die Zusatzleistungen übernommen werden gemäss Artikel 14 ZLV (Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesheimen, Beschäftigungsstätten und ähnlichen Tagesstrukturen). Eine Voraussetzung zur Übernahme gemäss § ZLV ist, dass die Tagesstruktur von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger betrieben wird. Es ist nicht klar, ob es sich um einen solchen Träger handelt.
Angaben Verein: time4you Winterthur
http://www.time4u.ch/
Wenn die Voraussetzungen gemäss § ZLV erfüllt sind, können die Kosten übernommen werdenAntwort
Das ist richtig, wenn die Voraussetzungen gemäss §14 ZLV erfüllt sind, können die Kosten übernommen werden. Das time4u ist auf der Liste der steuerbefreiten Institutionen gestützt auf § 171a Steuergesetz aufgeführt. Es zählt zu den Institutionen, die ausschliesslich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen und auf der kantonalen Liste mit (a) gekennzeichnet sind.
D.h. §14 Abs. 1 lit.c ZLV ist erfüllt. Die anderen Voraussetzungen gemäss §14 Abs. 1 lit. a und c ZLV müssten noch überprüft werden. -
Wohnungsreinigung - Übernahme
Eckdaten
Frage vom
10.02.2014
Kurzer Sachverhalt
Rentnerin mit ärztl. Verodnung für hauswirtschaftliche Leistungen wegen gesundheitlichen Problemen hat die Wohnung wechseln müssen. Für die Schlussreinigung für die 2-Zi-Wohnung entstanden Kosten von total Fr. 972.10! Die Wohnung sei in einem schlechten Zustand gewesen, daher spezielle Reinigung notwendig.
Konkrete Frage
Fallen diese Kosten unter Hilfe und Betreuung im Haushalt (max. Fr. 4'800.00) oder muss die Rentnerin die Endreinigungskosten beim Wohnungswechsel selbst tragen?
Antwort
Die Kosten für die Schlussreinigung einer Wohnung gehören nicht in die Kategorie der Hilfe im Haushalt und können deshalb nicht über die ZL vergütet werden.