Anmeldung: Kurse im Herbst 2024

  • Wie melde ich mich für einen Kurs an?

    Der Fachverband führt pro Jahr jeweils zwei Kurseinheiten durch. Eine im 1. Halbjahr und eine im 2. Halbjahr. Für beide Kurseinheiten besteht deshalb ein eigenes Anmeldeformular.

    Sie können sich gleichzeitig für mehr als einen Kurs anmelden. Eine Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung der Kurskosten.

    Anmeldungen werden ab 16. Januar 2024 über die Homepage des Fachverbandes entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich.

  • Kursbestätigung

    Sollten Sie innert 14 Tagen nach Anmeldung keine Rückmeldung per E-Mail von unserem Sekretariat erhalten, bitten wir Sie, nochmals nachzufragen. Bei Andrea Dubach, adubach@zindelbrt.ch, Tel. 044 826 20 40.

    Danach erhalten Sie spätestens 30 Tage vor dem Kurs eine schriftliche Bestätigung oder eine Absage, sollte der Kurs nicht zustande kommen.

  • Kurskosten
    • Grundkurse A +B Fr. 390.00/Tag inkl. Kaffee und Mittagessen
    • C-Kurse ganztägig Fr. 450.00/Tag inkl. Kaffee und Mittagessen
    • Halbtageskurse Fr. 180.00/Halbtag
    • für Nichtmitglieder betragen die Kosten Fr. 50.00 mehr pro Halbtag
    • Die Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich und Kursumbuchungen werden pro Umbuchung mit Fr. 25.00 in Rechnung gestellt
    • Kann an einem Kurs nicht teilgenommen werden, darf eine Ersatzperson am Kurs teilnehmen. Die Kurskosten werden nicht zurück erstattet
  • Teilnahmebedingungen

    Die Teilnahme an diesen Kursen setzt keine Mitgliedschaft im Fachverband voraus!

    Kurse finden nur bei mindestens 7 Anmeldungen statt.

    Sollte der Kurs schon ausbebucht sein (15 Teilnehmer) dann werden Sie automatisch auf die Warteliste für den nächsten Kurs gesetzt.

    Mit Ihrer Anmeldung für Kurse vom Fachverband geben Sie folgende Einverständniserklärung ab:
    Ich bin mir bewusst, dass sämtliche Informationen aus Kursbesuchen ausschliesslich für meine Bürotätigkeit gedacht sind und unter das Amtsgeheimnis fallen. Ich unterliege diesbezüglich der Schweigepflicht gemäss Art. 33 ATSG, welche bei Verstoss strafrechtliche Konsequenzen gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. c ELG mit sich bringen könnte.


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